TEN Naturheilkundliche Praktiken NHP (Naturarzt/-heilpraktiker) - Homepage Carli Camenisch

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TEN Naturheilkundliche Praktiken NHP (Naturarzt/-heilpraktiker)

Definition
Die naturheilkundlichen Praktiken (NHP) sind ein umfassendes Heilsystem, zu dem eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnose- und Therapieverfahren gehört. Im Mittelpunkt steht jeweils die Heilkraft der Natur.

Herkunft
Das Grundprinzip der Naturheilkunde geht auf die griechische Antike zurück. Der griechische Arzt Hippokrates (460-377 v. Chr.) als Vertreter der umfassenden Humoralpathologie (Viersäftelehre) machte sich für die Heilkraft der Natur stark. Er war überzeugt davon, dass eine natürliche Lebensweise mit einer ausgewogenen Ernährung und mit ausreichend Bewegung und Ruhe die Voraussetzung für eine gute Gesundheit sei. Durch die Jahrhunderte hindurch änderten sich die therapeutischen Konzepte, aber das naturheilpraktische Denkmodell blieb erhalten. So stellte auch der Arzt und Alchemist Paracelsus (1493-1541) die Heilkraft der Natur in den Mittelpunkt seines Denkens und betonte, dass für jede Krankheit ein Heilmittel in der Natur gefunden werden könne.

Im Verlauf der Jahrhunderte bildete sich eine Heilerhierarchie heraus zwischen akademisch ausgebildeten Aerzten, Wundärzten, Apothekern und Hebammen einerseits und den Heilundigen unterschiedlicher Herkunft und Ausbildung andererseits. Erfahrungsheilkundige wurden abschätzig auch als Quacksalber, Scharlatane oder Kurpfuscher bezeichnet. Bis ins 19. Jahrhundert wendeten aber auch gelehrte Aerzte ausleitende Verfahren wie zum Beispiel den Aderlass an. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Medizin mehr und mehr wissenschaftlich. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte sich der Berufsstand der Aerzte durch, denen nun die ausschliessliche Kompetenz in medizinischen Fragen zugeschrieben wurde. Parallel entwickelte sich, ausgehend von der Heil- und Bäderkuren, in Deutschland und Oesterreich eine regelrechte Naturheilbewegung. Den Begriff "Naturheilkunde" prägte 1849 der deutsche Militärarzt Lorenz Gleich (1798 - 1865), der Gründer des "Vereins zur Förderung der Naturheilverfahren".
1869 wurde die deutsche Kurierfreiheit eingeführt, sie wurde 1939 vom Heilpraktikergesetzt abgelöst. Mit der Einführung des Gesetztes wurde erstmals uner der Bezeichnung "Heilpraktiker" eine Voraussetzung für eine Zulassung für Naturheilkundige geschaffen. Bis heute hat sich die Naturheilkunde in zahlreichen Ländern etabliert.

In der Schweiz sind die Berufsbedingungen für Naturheilpraktier kantonal sehr unterschiedlich. Das Spektrum reicht vom absoluten Verbot bis zur völligen Liberalisierung der Heiltätigkeit und bis zu kantonalen Approbation von Naturheilkundigen.

Grundlagen
Die naturheilkundlichen Praktiken basieren auf der Vorstellung, dass der menschliche Körper normalerweise über genügend Selbstheilungskräfte verfügt, um sich selbst gesund zu erhalten und im Krankheitsfall zu heilen. Eine ungesunde Lebensführung, wie z.B. falsche Ernährung, Mangel an Bewegung, Schlaf und frischer Luft sowie körperliche oder seelische Belastungen, kann die Eigenregulation des Körpers stören und dadurch Krankheiten auslösen. Bei einer Behandlung mit naturheilkundlichen Praktiken stehen nicht die einzelnen Krankheitssymptome im Mittelpunkt, sondern es wird versucht, die Selbstheilungskräfte des Körpers auf natürlichem Weg anzuregen und zu unterstützen.



 
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